Kinder und Jugendliche schützen und fördern

Ich gehe davon aus, dass die Kinder und Jugendjahre zentral sind für die weitere Entwicklung des Menschen. Dies sowohl für die körperliche und geistige Gesundheit wie auch für das Bestehen in der modernen Berufswelt und der sich stets verändernden Gesellschaft.

 

Eine wichtige Grundlage dafür bietet die Uno - Kinderrechtskonvention. Im Beitrag beschreibe ich die wichtigsten Inhalte und wie es um die Umsetzung in der Schweiz steht. 

 

 

 

Hintergrundwissen: 30 Jahre Kinderrechtskonvention

Mit der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention der UNO (KRK) verpflichten sich die Vertragsstaaten, die in der Konvention festgelegten Rechte zu achten Massnahmen zur Verwirklichung der Kinderrechte zu treffen. Bei allen Massnahmen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Das Übereinkommen betrifft drei Bereiche:

  • Recht auf Schutz
  • Recht auf Förderung
  • Recht auf Mitwirkung

1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Am 20. November 2019 wurde das 30-jährigen Jubiläum international gefeiert.

Wo steht die Schweiz?

Die Schweiz ratifizierte die Kinderrechtskonvention 1997. Im Dezember 2018 stellte der Bundesrat sein aktuellstes Massnahmenpaket im Bereich Kinderrechte vor. Darin verankert der Bundesrat das Interesse des Kindes als Leitprinzip. Er will Kinder und Jugendliche darin unterstützen, vermehrt in politischen Prozessen, die sie betreffen, mitwirken zu können. Doch aus der Sicht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz sind die Massnahmen insgesamt zu selektiv und gehen deutlich zu wenig weit. 

Ein Beispiel: mit der Ratifizierung verpflichtet sich die Schweiz, der Anwendung von körperlicher und psychischer Bestrafung in der Erziehung eine klare rechtliche Absage zu erteilen. Das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung wird jedoch nicht ausdrücklich und eindeutig im Gesetz festgehalten. Die Schweiz erfüllt somit ihre Schutzpflicht im Rahmen Kinderrechtskonvention nur bedingt, weil sie die Anwendung von Körperstrafen nicht grundsätzlich verbietet und keine Massnahmen trifft, dies Praxis zu ändern. Im Parlament wurden schon mehrer Vorstösse unternommen, immer vergebens. 

Mein politisches Engagement

Zum Schutz und der Förderung der Kinder und Jugendlichen setze ich mich im Zusammenhang mit der Kinderrechtskonvention besonders ein für:

  • die Rechte der Kinder und Jugendlichen, dass sie gewaltfrei aufwachsen können und ihre Integrität geschützt wird,
  • ein Bildungssystem, in dem alle Kinder gemäss ihren individuellen Voraussetzungen gefördert werden, das sie dazu motiviert, lebenslang zu lernen und sie befähigt, ihren Platz in der Gesellschaft und im Berufsleben zu finden,
  • ein breites und erschwingliches Freizeit- und Sportangebot sowie für attraktive Freiräume für Kinder und Jugendliche.
  • Möglichkeiten zur Partizipation von Kinder und Jugendlichen bei politischen Prozessen, so zum Beispiel beim Projekt Verfassungsrat der Kinder und Jugendlichen. 

Quellen: Kinderschutz Schweiz und Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Foto: unsplash.com

Danica Zurbriggen Lehner

3920 Zermatt